Medienpartnerschaft für Content-Produktion in Liechtenstein und der Schweiz.
Planbarer Content ohne laufenden Organisationsaufwand: Als langfristiger Medienpartner produzieren wir für Schweizer Unternehmen regelmässig Videos, Fotos, Podcast-Folgen und Social-Media-Inhalte – mit klar definierten Leistungen und einem persönlichen Ansprechpartner.
Die passende Medienpartnerschaft für Dein Unternehmen.
Start
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1 Drehtag bis zu 12 Stunden
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2 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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100 bearbeitete Fotos
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1 Podcast-Folge bis zu 60 Minuten
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8 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 3 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Business
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2 Drehtage bis zu 12 Stunden
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4 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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250 bearbeitete Fotos
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1 Podcast-Folge bis zu 60 Minuten
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20 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 3 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Full-Service
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3 Drehtage bis zu 12 Stunden
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8 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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500 bearbeitete Fotos
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2 Podcast-Folgen, jeweils bis zu 60 Minuten
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30 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 5 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Start
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1 Drehtag bis zu 12 Stunden
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2 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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100 bearbeitete Fotos
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1 Podcast-Folge bis zu 60 Minuten
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8 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 3 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Business
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2 Drehtage bis zu 12 Stunden
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4 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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250 bearbeitete Fotos
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1 Podcast-Folge bis zu 60 Minuten
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20 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 3 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Full-Service
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3 Drehtage bis zu 12 Stunden
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8 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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500 bearbeitete Fotos
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2 Podcast-Folgen, jeweils bis zu 60 Minuten
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30 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 5 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
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1 Drehtag bis zu 12 Stunden
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2 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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100 bearbeitete Fotos
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1 Podcast-Folge bis zu 60 Minuten
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8 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 3 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Business
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2 Drehtage bis zu 12 Stunden
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250 bearbeitete Fotos
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1 Podcast-Folge bis zu 60 Minuten
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20 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 3 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
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3 Drehtage bis zu 12 Stunden
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8 Kurzvideos bis zu 2 Minuten
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500 bearbeitete Fotos
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2 Podcast-Folgen, jeweils bis zu 60 Minuten
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30 bearbeitete Social-Media-Beiträge
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Veröffentlichung auf bis zu 5 Plattformen
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Persönlicher Ansprechpartner
Alle Leistungen im Detail.
Die in den Angebotskarten aufgeführten Leistungen und Mengen gelten jeweils pro Monat. Hier erfahren Sie, was bei unserer Medienpartnerschaft konkret enthalten ist.
Ein Drehtag umfasst bis zu 12 Stunden am vereinbarten Produktionsort. In dieser Zeit enthalten sind der Aufbau, die Einrichtung von Kamera, Licht und Ton, die eigentlichen Aufnahmen, notwendige Umbauten und Pausen sowie der Abbau.
Die An- und Rückfahrt mit unserem Produktionsfahrzeug ist ohne Kilometerbegrenzung inbegriffen. Allfällige Kosten für Parkplätze, Maut, Übernachtungen, Flüge, Bewilligungen oder aussergewöhnliche Produktionsorte werden vorab transparent besprochen und separat verrechnet.
Die Produktionstermine werden gemeinsam geplant und nach Verfügbarkeit verbindlich vereinbart.
Ein Kurzvideo ist ein fertig bearbeitetes Video mit einer maximalen Laufzeit von zwei Minuten.
Enthalten sind die inhaltliche Vorbereitung im Rahmen der gemeinsamen Contentplanung, die Aufnahmen während der vereinbarten Drehtage, die Auswahl des Materials, Videoschnitt, grundlegende Farb- und Tonbearbeitung, einfache Text- und Logoeinblendungen sowie der Export für die vereinbarten Kanäle.
Eine gebündelte Korrekturrunde pro Video ist inklusive. Aufwendige Animationen, Schauspieler, spezielle Requisiten, Studiomieten oder zusätzlich benötigtes Spezialequipment werden bei Bedarf separat offeriert.
Die im jeweiligen Paket genannte Anzahl bezeichnet die pro Monat fertig bearbeiteten und ausgelieferten Fotos.
Die Bearbeitung umfasst Bildauswahl, Belichtungs- und Farbkorrektur, einen einheitlichen Bildlook, Bildausschnitt sowie den Export in geeigneter Auflösung für Website, Social Media und weitere Unternehmenskommunikation.
Aufwendige Beautyretuschen, Composings, Freisteller und umfangreiche Bildmanipulationen sind nicht enthalten und können bei Bedarf separat vereinbart werden. Unbearbeitete RAW-Dateien und offene Projektdateien sind nicht Bestandteil der Auslieferung.
Eine Podcast-Folge umfasst eine fertig bearbeitete Episode mit einer Länge von bis zu 60 Minuten. Die Aufzeichnung findet grundsätzlich in unserem eigenen Podcaststudio in Eschen (FL) statt.
Enthalten sind die technische Aufnahme, der Schnitt, die grundlegende Tonoptimierung, Lautheitsanpassung, das Einfügen eines vorhandenen Intros und Outros sowie die Auslieferung der fertigen Episode.
Zusätzliche Kurzvideos, Reels oder Social-Media-Ausschnitte aus einer Podcast-Folge werden dem im Paket enthaltenen Video- beziehungsweise Social-Media-Kontingent angerechnet.
Ein Social-Media-Beitrag umfasst die Aufbereitung, Formatierung, Beschriftung, Planung und Veröffentlichung eines Inhalts auf den vereinbarten Plattformen.
Die dafür verwendeten Medien werden den entsprechenden Produktionskontingenten des gewählten Pakets angerechnet. Social-Media-Beiträge enthalten somit keine zusätzlichen Videos, Fotos, Podcast-Folgen oder Audioaufnahmen ausserhalb der aufgeführten Kontingente.
Beispiele:
- Ein veröffentlichtes Reel zählt als ein Kurzvideo und als ein Social-Media-Beitrag.
- Ein Carousel mit zehn Fotos zählt als ein Social-Media-Beitrag; die zehn verwendeten Bilder werden dem monatlichen Fotokontingent angerechnet.
- Ein Social-Media-Beitrag mit neu produziertem Audio- oder Podcastmaterial wird dem entsprechenden Podcast- beziehungsweise Medienkontingent angerechnet.
Beim Start- und Business-Paket erfolgt die Veröffentlichung auf bis zu drei Plattformen, beim Full-Service-Paket auf bis zu fünf Plattformen. Wird derselbe Inhalt auf mehreren vereinbarten Plattformen veröffentlicht, zählt er als ein Social-Media-Beitrag.
Community-Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten, bezahlte Werbeanzeigen sowie das dazugehörige Werbebudget sind nicht enthalten, sofern dies nicht separat vereinbart wurde.
Ein Social-Media-Beitrag umfasst die Aufbereitung, Formatierung, Beschriftung, Planung und Veröffentlichung eines Inhalts auf den vereinbarten Plattformen.
Werden für einen Social-Media-Beitrag neue Fotos, Videos, Podcast-Inhalte oder Audioaufnahmen durch uns produziert, werden diese den entsprechenden Produktionskontingenten des gewählten Pakets angerechnet. Die Social-Media-Beiträge enthalten somit keine zusätzlichen Medienproduktionen ausserhalb der in den Angebotskarten aufgeführten Kontingente.
Nicht auf andere Kontingente angerechnet werden hingegen:
- reine Textbeiträge,
- einfache grafische Beiträge,
- Beiträge auf Basis vorhandener Gestaltungsvorlagen,
- vom Kunden bereitgestellte Fotos,
- vom Kunden bereitgestellte Videos oder Audioaufnahmen,
- bereits vorhandene Medien, bei denen keine neue Produktion oder umfangreiche Bearbeitung notwendig ist.
Solche Inhalte werden ausschliesslich als Social-Media-Beitrag gezählt.
Beispiele:
- Ein reiner Textbeitrag zählt als ein Social-Media-Beitrag und belastet kein weiteres Kontingent.
- Eine einfache, von uns erstellte Grafik zählt als ein Social-Media-Beitrag und belastet kein Foto- oder Videokontingent.
- Ein Beitrag mit einem vom Kunden bereitgestellten Foto oder Video zählt nur als ein Social-Media-Beitrag, sofern keine umfangreiche Nachbearbeitung notwendig ist.
- Ein von uns neu produziertes Reel zählt als ein Kurzvideo und als ein Social-Media-Beitrag.
- Ein Carousel mit zehn von uns neu produzierten Fotos zählt als ein Social-Media-Beitrag. Gleichzeitig werden die zehn verwendeten Bilder dem monatlichen Fotokontingent angerechnet.
- Ein Audiogramm oder Ausschnitt aus einer von uns produzierten Podcast-Folge zählt als ein Social-Media-Beitrag. Die zugrunde liegende Podcast-Folge wird zusätzlich dem Podcast-Kontingent angerechnet.
- Wird aus einem Podcast zusätzlich ein eigenständiges Kurzvideo erstellt, wird dieses auch dem Kurzvideo-Kontingent angerechnet.
Beim Start- und Business-Paket erfolgt die Veröffentlichung auf bis zu drei Plattformen, beim Full-Service-Paket auf bis zu fünf Plattformen. Wird derselbe Inhalt auf mehreren vereinbarten Plattformen veröffentlicht, zählt er als ein Social-Media-Beitrag.
Community-Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten, bezahlte Werbeanzeigen sowie das dazugehörige Werbebudget sind nicht enthalten, sofern dies nicht separat vereinbart wurde.
Zu Beginn der Zusammenarbeit definieren wir gemeinsam die Ziele, Zielgruppen, Themen, Plattformen und gestalterischen Grundlagen der Kommunikation.
Während der gesamten Vertragslaufzeit steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner für die Planung, Terminabstimmung, Rückfragen und Feedback zur Verfügung. Die laufende Contentplanung wird regelmässig mit Ihnen abgestimmt.
Fotos, Videos und Podcast-Folgen werden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem jeweiligen Produktionstermin bereitgestellt. Für Inhalte mit einem festgelegten Veröffentlichungsplan gelten die gemeinsam vereinbarten Termine.
Die im gewählten Paket enthaltenen Leistungen gelten ausschliesslich für den jeweiligen Vertragsmonat. Jeden Monat steht Ihnen der in der Angebotskarte aufgeführte Leistungsumfang neu zur Verfügung.
Nicht genutzte Drehtage, Videos, Fotos, Podcast-Folgen oder Social-Media-Beiträge können weder auf einen Folgemonat übertragen noch über mehrere Monate angesammelt, gebündelt oder mit anderen Leistungen verrechnet werden.
Damit reservieren wir für jeden Partner monatlich feste Produktions- und Bearbeitungskapazitäten und gewährleisten eine kontinuierliche Umsetzung der vereinbarten Inhalte.
Pro produziertem Inhalt ist eine gebündelte Korrekturrunde enthalten. Das Feedback muss gesammelt und innerhalb von fünf Arbeitstagen übermittelt werden. Zusätzliche Korrekturrunden oder nachträgliche Änderungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand verrechnet.
Zusätzliche Drehtage, Videos, Fotos, Podcast-Folgen oder Social-Media-Beiträge können jederzeit nach Verfügbarkeit ergänzt werden. Externe Kosten werden nur nach vorheriger Absprache ausgelöst.
Die fertig ausgelieferten Inhalte dürfen nach vollständiger Bezahlung zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene Unternehmenskommunikation verwendet werden. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf an Dritte sowie die Herausgabe unbearbeiteter Dateien sind nicht enthalten.
Als christlich geführtes Unternehmen produzieren und veröffentlichen wir keine Inhalte, die unseren christlichen Grundwerten widersprechen. Ausgeschlossen sind insbesondere pornografische, sexuell explizite, gewaltverherrlichende oder anderweitig christlich nicht vertretbare Inhalte.
Wir behalten uns vor, entsprechende Aufträge oder einzelne Inhalte abzulehnen. Dies würde aber klar von uns kommuniziert werden.
Vor Beginn der Medienpartnerschaft wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Darin werden das gewählte Paket, die monatlichen Leistungen, der Preis, der Vertragsbeginn und die Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten festgehalten.
Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird jedoch erst auf das Ende der aktuell laufenden Vertragsperiode wirksam. Eine vorzeitige Beendigung der laufenden Vertragsperiode ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Geht vor Ablauf der Vertragsperiode keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit. Ein 3-Monats-Vertrag verlängert sich somit um weitere 3 Monate, ein 6-Monats-Vertrag um weitere 6 Monate und ein 12-Monats-Vertrag um weitere 12 Monate.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Eine Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@rieggerproductions.com, eingereicht werden.
Die monatliche Vergütung wird im Voraus in Rechnung gestellt. Der jeweilige Monatsbetrag muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn des entsprechenden Leistungsmonats eingegangen sein. Dies gilt auch für den ersten Monat der Zusammenarbeit.
Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise gelten verbindlich für die gesamte laufende Vertragsperiode. Innerhalb dieser Vertragsperiode findet keine Preisanpassung statt.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Angebots können Preise und Leistungsumfänge für zukünftige Vertragsperioden angepasst werden. Änderungen werden vor Beginn der nächsten Vertragsperiode rechtzeitig kommuniziert. Neue Preise gelten frühestens ab der darauffolgenden Vertragsperiode. Bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode bleiben die ursprünglich vereinbarten Konditionen unverändert.
Wird der Vertrag nach der Mitteilung einer Preisanpassung nicht auf das Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt, wird die Medienpartnerschaft zu den kommunizierten neuen Konditionen fortgeführt.