Medienpartnerschaft

Planbarer Content für Schweizer Unternehmen – Monat für Monat.

Videos, Fotos, Podcasts und Social Media aus einer Hand – mit klar definierten Leistungen und einem persönlichen Ansprechpartner.

»Herr Riegger hat uns mit einem Pauschalprojekt über 10 Monate begleitet. Er hat kreative Ideen, geht sehr gut auf die Wünsche des Auftraggebers ein und das Endprodukt lässt keine Wünsche offen. Was wir besonders schätzen: Er ist für seine Kundschaft da, ist erreichbar bzw. antwortet zeitnah. So macht Zusammenarbeit Freude! – 5-Sterne-Empfehlung!«

Die passende Medienpartnerschaft für Dein Unternehmen.

Start

Regelmässiger Content – einfach und professionell.
CHF 1'690 pro Monat
  • 1 Content-Halbtag bis 4 Stunden
  • 4 veröffentlichungsfertige Kurzvideos bis 45 Sekunden inklusive Textvorschlägen
  • Bis zu 50 bearbeitete Fotos
  • Themenplanung und persönliche Begleitung
  • 1 Korrekturrunde inklusive
  • Lieferung innert zehn Arbeitstagen

Business

Mehr Content für mehr Sichtbarkeit.
CHF 2'990 pro Monat
  • 2 Content-Halbtage bis je 4 Stunden
  • 8 veröffentlichungsfertige Kurzvideos bis 45 Sekunden inklusive Textvorschlägen
  • Bis zu 100 bearbeitete Fotos
  • Themenplanung und persönliche Begleitung
  • 1 Korrekturrunde inklusive
  • Lieferung innert zehn Arbeitstagen

Individual

Individuelle Lösungen für besondere Projekte.
ab CHF 4’490 je nach Umfang und Projekt
  • Content-Halbtage nach individuellem Bedarf
  • Kurzvideos und Social-Media-Beiträge nach gemeinsamem Contentplan
  • Bearbeitete Fotos passend zum Projekt
  • Podcasts, Interviews und Langvideos optional
  • Kampagnen, Recruiting und grössere Events
  • Klare Offerte mit verbindlich definiertem Umfang

Alle Medienpartnerschaften starten mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und sind danach monatlich kündbar. Preisvorteile bei längerer Zusammenarbeit sind auf Anfrage möglich.

Alle Leistungen im Detail.

Die in den Angebotskarten aufgeführten Leistungen und Mengen gelten jeweils für einen Leistungsmonat. Beim Individual-Paket werden Leistungsumfang, Mengen, Termine und allfällige Veröffentlichungsleistungen in der persönlichen Offerte festgelegt. Hier findest Du die wichtigsten Leistungen und Rahmenbedingungen unserer Medienpartnerschaft.

Content-Halbtage & Anfahrt

Ein Content-Halbtag umfasst bis zu vier Stunden Produktionszeit am vereinbarten Produktionsort. Enthalten sind die Vorbereitung, der Aufbau und die Einrichtung von Kamera, Licht und Ton, die Aufnahmen, notwendige Umbauten sowie der Abbau. Die Termine werden gemeinsam geplant und nach Verfügbarkeit verbindlich bestätigt.

Die An- und Rückfahrt mit unserem Produktionsfahrzeug ist grundsätzlich ohne Kilometerbegrenzung inbegriffen. Parkgebühren, Maut, Übernachtungen, Flüge, Bewilligungen, besondere Locations und aussergewöhnliche Produktionskosten werden vorgängig besprochen und separat verrechnet.

Ein Content-Halbtag kann bei Event-Fokus alternativ als Event-Fotoreportage mit bis zu 200 bearbeiteten Eventfotos genutzt werden. In diesem Fall entfällt die übrige Produktion dieses Halbtags. Leistungen werden nicht doppelt angerechnet.

Videos & Kurzvideos

Ein Kurzvideo ist ein fertig bearbeitetes Video mit einer maximalen Laufzeit von 45 Sekunden. Im Start- und Business-Paket sind die in der Angebotskarte genannten Kurzvideos inklusive eingeblendeter Captions (Untertitel direkt im Video) und Textvorschlägen enthalten. Beim Individual-Paket werden Anzahl, Länge, Format und Caption-Umfang in der Offerte festgelegt.

Enthalten sind die inhaltliche Vorbereitung im Rahmen der gemeinsamen Contentplanung, die Aufnahmen während der vereinbarten Content-Halbtage, die Auswahl des Materials, Videoschnitt, grundlegende Farb- und Tonbearbeitung, einfache Text- und Logoeinblendungen sowie der Export in den vereinbarten Formaten.

Die Auslieferung eines veröffentlichungsfertigen Videos beinhaltet nicht automatisch dessen Veröffentlichung auf Social Media. Eine Veröffentlichung ist nur enthalten, wenn sie in der Angebotskarte oder Offerte ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine gebündelte Korrekturrunde pro Monatslieferung ist inklusive. Aufwendige Animationen, Schauspieler, spezielle Requisiten, Studiomieten oder zusätzlich benötigtes Spezialequipment werden separat offeriert.

Hinweis zu Animationen und KI

Aufwendige Animationen, 3D-Animationen und KI-Visualisierungen sind nicht Bestandteil der Standardpakete. Solche Leistungen werden nach Aufwand separat offeriert und sind im Individual-Paket nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten. Einfache KI-gestützte Arbeitsschritte wie Captions oder Untertitel können je nach Paket enthalten sein.

Fotografie

Die in der Angebotskarte genannte Anzahl bezeichnet die pro Leistungsmonat fertig bearbeiteten und ausgelieferten Fotos. Im Start-Paket sind bis zu 50, im Business-Paket bis zu 100 bearbeitete Fotos enthalten. Beim Individual-Paket wird die Menge projektbezogen festgelegt.

Die Standardbearbeitung umfasst Bildauswahl, Belichtungs- und Farbkorrektur, einen einheitlichen Bildlook, den Bildausschnitt sowie den Export in geeigneter Auflösung für Website, Social Media und weitere Unternehmenskommunikation.

Aufwendige Beautyretuschen, Composings, Freisteller und umfangreiche Bildmanipulationen sind nicht enthalten und können separat vereinbart werden. Unbearbeitete RAW-Dateien und offene Projektdateien sind nicht Bestandteil der Auslieferung.

Podcast

Eine Podcast-Folge umfasst eine fertig bearbeitete Episode mit einer Länge von bis zu 60 Minuten. Podcasts, Interviews und Langvideos sind im Start- und Business-Paket nicht standardmässig enthalten und werden im Individual-Paket oder als Zusatzleistung separat offeriert.

Die Aufzeichnung kann nach Wunsch in unserem Podcaststudio in Eschen (FL) oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden. Allfällige Zusatzkosten für Anfahrt, Räume, Bewilligungen oder zusätzlich benötigte Technik werden vorgängig besprochen und separat offeriert.

Enthalten sind die technische Aufnahme, der Schnitt, die grundlegende Tonoptimierung, die Lautheitsanpassung, das Einfügen eines vorhandenen Intros und Outros sowie die Auslieferung der fertigen Episode.

Zusätzliche Kurzvideos, Reels oder Social-Media-Ausschnitte aus einer Podcast-Folge werden dem entsprechenden Video- beziehungsweise Social-Media-Kontingent angerechnet.

Social Media & Veröffentlichung

Ein Social-Media-Beitrag umfasst die Aufbereitung und Formatierung eines vereinbarten Inhalts. Textvorschlag, Caption, Planung und Veröffentlichung sind nur enthalten, wenn dies in der jeweiligen Angebotskarte oder Individual-Offerte ausdrücklich vorgesehen ist.

Werden für einen Social-Media-Beitrag neue Fotos, Videos, Podcast-Inhalte oder Audioaufnahmen produziert, werden diese den entsprechenden Produktionskontingenten angerechnet. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Medienproduktionen ausserhalb des vereinbarten Umfangs.

Ein von uns produziertes Reel zählt als ein Kurzvideo und – sofern es als Beitrag veröffentlicht wird – als ein Social-Media-Beitrag. Wird derselbe Inhalt auf mehreren vereinbarten Plattformen veröffentlicht, zählt er als ein Beitrag.

Reine Textbeiträge, einfache grafische Beiträge, Beiträge auf Basis vorhandener Gestaltungsvorlagen sowie vom Kunden bereitgestellte Medien können nach Vereinbarung als Social-Media-Beitrag aufbereitet werden, ohne ein zusätzliches Foto- oder Videokontingent zu belasten.

Community-Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten, bezahlte Werbeanzeigen sowie das dazugehörige Werbebudget sind nicht enthalten, sofern dies nicht separat vereinbart wurde.

Ablauf, Ansprechpartner & Lieferzeiten

Zu Beginn der Zusammenarbeit definieren wir gemeinsam die Ziele, Zielgruppen, Themen, Plattformen und gestalterischen Grundlagen der Kommunikation.

Während der gesamten Zusammenarbeit ist Cornelius Riegger Dein persönlicher Ansprechpartner. Im Abwesenheitsfall steht Dir eine Stellvertretung zur Verfügung, damit die Kommunikation und vereinbarten Abläufe ohne unnötige Unterbrechung weitergeführt werden können.

Die laufende Contentplanung wird regelmässig gemeinsam abgestimmt. Die Produktionstermine werden nach Verfügbarkeit geplant und verbindlich bestätigt.

Fotos, Videos und Podcast-Folgen werden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem jeweiligen Produktionstermin bereitgestellt. Für Inhalte mit einem festgelegten Veröffentlichungsplan gelten die gemeinsam vereinbarten Termine.

Die Lieferfrist setzt voraus, dass benötigte Informationen, Materialien und Feedback rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Monatliche Leistungskontingente

Die in der gewählten Angebotskarte aufgeführten Leistungen gelten jeweils für den entsprechenden Leistungsmonat. Beim Individual-Paket gelten die in der Offerte festgelegten Mengen und Leistungen.

Nicht genutzte Content-Halbtage, Kurzvideos, Fotos, Podcast-Folgen oder Social-Media-Beiträge können grundsätzlich nicht auf einen Folgemonat übertragen, angesammelt oder mit anderen Leistungen verrechnet werden.

Eine Verschiebung eines vereinbarten Produktionstermins ist nach vorgängiger Absprache und nach Verfügbarkeit möglich. Ein als Event-Fotoreportage eingesetzter Content-Halbtag ersetzt die übrige Produktion dieses Halbtags.

Mit den monatlichen Kontingenten reservieren wir feste Produktions- und Bearbeitungskapazitäten und gewährleisten eine kontinuierliche Umsetzung der vereinbarten Inhalte.

Korrekturen, Zusatzleistungen & Nutzungsrechte

Eine gebündelte Korrekturrunde pro Monatslieferung ist enthalten. Das Feedback muss gesammelt und innerhalb von fünf Arbeitstagen übermittelt werden. Zusätzliche Korrekturrunden oder nachträgliche Änderungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand verrechnet.

Zusätzliche Content-Halbtage, Videos, Fotos, Podcast-Folgen oder Social-Media-Beiträge können nach Verfügbarkeit ergänzt und separat offeriert werden. Externe Kosten werden nur nach vorgängiger Absprache ausgelöst.

Nach vollständiger Bezahlung erhältst Du ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation. Für Musik, Stockmaterial und andere Drittinhalte gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.

Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf an Dritte sowie die Herausgabe unbearbeiteter RAW- oder offener Projektdateien sind nicht Bestandteil der Leistung.

Ausgenommene Inhalte

Als christlich geführtes Unternehmen produzieren und veröffentlichen wir keine Inhalte, die unseren christlichen Grundwerten widersprechen. Dazu gehören insbesondere pornografische oder sexuell explizite, gewaltverherrlichende, menschenverachtende oder rechtswidrige Inhalte.

Wir behalten uns vor, entsprechende Aufträge oder einzelne Inhalte abzulehnen. Eine solche Entscheidung wird klar und rechtzeitig kommuniziert.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung

Vor Beginn der Medienpartnerschaft wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Darin werden das gewählte Paket, der Leistungsumfang, der Preis, der Vertragsbeginn und die Laufzeit festgehalten.

Die Medienpartnerschaft startet mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Längere Anfangslaufzeiten sind nur gültig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.

Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@rieggerproductions.com, eingereicht werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Bezahlung und Preisanpassungen

Die monatliche Vergütung wird im Voraus in Rechnung gestellt. Der jeweilige Monatsbetrag muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn des entsprechenden Leistungsmonats eingegangen sein. Dies gilt auch für die erste Monatsrate.

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Leistungsumfänge gelten während der vereinbarten Mindestlaufzeit verbindlich. Anpassungen für zukünftige Monate oder eine folgende Vertragsperiode werden rechtzeitig, mindestens 30 Tage im Voraus, kommuniziert.

Wenn Du mit einer angekündigten Preisanpassung nicht einverstanden bist, kannst Du die Medienpartnerschaft unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden. Bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode gelten die bisherigen Konditionen unverändert.

Bereit für monatlichen Content?